Beglaubigungen

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung von Urkunden und anderen Bescheinigungen, so schicken Sie mir das Dokument am besten im Original bzw. als beglaubigte Kopie per Post (Einschreiben/Einwurf) zu. Die Vorlage der Originale ist zwar wünschenswert, jedoch nicht zwingend notwendig: Sie können mir das Dokument auch als normale Kopie bzw. als eingescannte Version per E-Mail oder per Fax zukommen lassen. In der Beglaubigungsformel wird stets vermerkt, ob es sich bei dem zu übersetzenden Schriftstück um ein Original, eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift bzw. Kopie des Originals handelt.

Ich übersetze dann Ihre Urkunden bzw. Ihre Bescheinigung und nehme die Bestätigung vor, indem ich die Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und meiner Unterschrift versehe. Ein Notar oder Rechtsanwalt ist dafür nicht erforderlich.

Anschließend schicke ich die beglaubigte Urkundenübersetzung auf dem Postweg an Sie zurück. Wenn Sie möchten, können Sie selbstverständlich vorab eine Kopie per Fax oder E-Mail erhalten. Bei Behörden muss jedoch stets das Original der beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Ich liefere Ihre beglaubigten Übersetzungen bundesweit und in alle Länder, in denen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung benötigen.

Die Preise für beglaubigte Urkunden setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Übersetzung (meist nach Normzeilen)
  • Beglaubigung (Pauschalpreis in Höhe von 10 € je Dokument)
  • Versandkosten

Gern unterbreite ich Ihnen ein Festpreisangebot auf Basis des voraussichtlichen Aufwands. Für Kleinaufträge berechne ich eine Pauschale von 30,00 € zzgl. Beglaubigungsgebühr.
Benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung in mehreren Ausfertigungen, so fallen die Kosten für die Übersetzung selbstverständlich nur einmal an und Sie zahlen pro Ausfertigung lediglich die Beglaubigungsgebühr.