Beglaubigen
Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbe-, Personenstands-, Adoptionsurkunden etc.) und andere Bescheinigungen (Zeugnisse, Zertifikate, Führerscheine, Eheverträge, Gerichtsurteile, ärztliche Atteste, Handelsregisterauszüge etc.), die für offizielle Zwecke übersetzt und registriert werden, müssen in Deutschland und anderen Ländern beglaubigt (legalisiert) werden. Damit ist gemeint, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt und diese zu einem rechtlich gültigen Dokument wird.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen jedoch nicht von jedem, sondern nur von gerichtlich beeidigten Übersetzern vorgenommen werden. Da die Qualität der Übersetzung bei Urkundenübersetzungen besonders wichtig ist und es hier mitunter auf jeden einzelnen Buchstaben ankommt, muss ein Übersetzer für seine Vereidigung vor Gericht entsprechende Qualifikationen wie z.B. ein Übersetzerdiplom nachweisen.
Als vom Landgericht Sachsen öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die französische und spanische Sprache bin ich dazu ermächtigt, die Echtheit Ihrer Übersetzung mit meinem Namensstempel und meiner Unterschrift zu bestätigen, sodass Ihr Dokument bei Gerichten und Behörden als beglaubigte Urkunde anerkannt wird. Dabei ist festzuhalten, dass das Dokument nicht wie durch einen Notar beurkundet bzw. die Unterschrift beglaubigt wird. Die Beglaubigung der Übersetzung gilt nicht nur im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sondern weltweit (sofern dort ähnliche gesetzliche Anforderungen gelten). Ich liefere Ihre beglaubigten Übersetzungen bundesweit und in alle Länder, in denen Sie Ihre Dokumente benötigen.


